Gewährleistung und Garantie beim Fahrzeugkauf

Beim Kauf eines Jahreswagens oder Gebrauchtwagens begegnen Ihnen häufig die Begriffe Gewährleistung, Sachmängelhaftung, Herstellergarantie und Anschlussgarantie. Diese Begriffe werden im Alltag oft gleichgesetzt, haben rechtlich aber unterschiedliche Bedeutungen. Uns ist wichtig, dass Sie wissen, welche gesetzlichen Rechte bestehen, welche zusätzlichen Garantien möglich sind und wie wir bei einem technischen Problem gemeinsam vorgehen.

Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung – rechtlich als Sachmängelhaftung bezeichnet – regelt die Rechte des Käufers, wenn ein Fahrzeug bei der Übergabe nicht die vereinbarte oder gesetzlich zu erwartende Beschaffenheit besitzt.

Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche gegenüber Verbrauchern unter den gesetzlichen Voraussetzungen vertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Bei unseren an Verbraucher verkauften Gebrauchtfahrzeugen wird eine solche Verkürzung – soweit im jeweiligen Kaufvertrag wirksam vereinbart – entsprechend berücksichtigt. Die gesetzliche Ausgangsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre.

Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein Zustand, der von den gesetzlichen Anforderungen abweicht, gilt beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass das Fahrzeug bereits bei Übergabe mangelhaft war. Diese Vermutung greift jedoch nicht, wenn sie mit der Art des Fahrzeugs oder der Art des konkreten Mangels unvereinbar ist.

Nicht jeder Defekt ist automatisch ein Gewährleistungsfall

Bei einem Gebrauchtwagen können während der Nutzung natürlich technische Defekte, Abnutzung oder Wartungsbedarf entstehen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit auch ein Sachmangel ist, für den der Verkäufer einstehen muss.

Hier spielen Alter, Laufleistung, Zustand, Verschleiß und natürlich die eigentliche Ursache des Defekts eine Rolle.

Normaler Verschleiß

Bremsbeläge, Reifen, Wischerblätter oder Batterien nutzen sich im normalen Betrieb ab. Wenn solche Teile entsprechend Alter und Laufleistung ihre übliche Verschleißgrenze erreichen, ist das nicht automatisch ein Gewährleistungsfall.

Wartung

Ölwechsel, Inspektionen oder andere normale Wartungsarbeiten gehören zum Fahrzeugbetrieb und sind ebenfalls nicht automatisch Gewährleistung.

Schäden nach Übergabe

Steinschlag, Reifenschäden, Unfallschäden, falsches Betanken oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind keine Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren.

„Die Gewährleistungsfrist ist keine allgemeine Reparaturversicherung. Sie schützt bei Sachmängeln nach den gesetzlichen Voraussetzungen, übernimmt aber nicht automatisch alle Reparatur-, Wartungs- oder Verschleißkosten während der Nutzungszeit."

Was gilt bei Software, Elektronik und Assistenzsystemen?

Moderne Mercedes Fahrzeuge verfügen über zahlreiche Steuergeräte, Fahrerassistenzsysteme, digitale Anzeigen, Infotainmentfunktionen und Software. Auch bei elektronischen oder softwarebezogenen Fehlern gibt es keine pauschale Regel, nach der ein Fehler automatisch ein Gewährleistungsfall wäre oder automatisch ausgeschlossen wäre.

Entscheidend sind der konkrete Fehler, seine Ursache und die gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Fahrzeugen mit digitalen Elementen können außerdem gesetzliche Anforderungen an digitale Funktionen und erforderliche Aktualisierungen relevant sein. Deshalb ist bei solchen Fehlerbildern häufig zunächst eine fachgerechte Diagnose erforderlich.

Unser Ziel ist, technische Probleme sachlich zu prüfen und gemeinsam mit dem Kunden eine nachvollziehbare Lösung zu finden.

Gewährleistung oder Garantie – was ist der Unterschied?

Gewährleistung / SachmängelhaftungGarantie
gesetzlich geregeltzusätzliche freiwillige Leistung
Verkäufer ist gesetzlicher AnsprechpartnerGarantiegeber kann Hersteller, Verkäufer oder Garantieanbieter sein
bezieht sich auf Sachmängel nach den gesetzlichen VoraussetzungenUmfang richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen
besteht unabhängig von einer Garantieschränkt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein

Herstellergarantie und Anschlussgarantie

Viele unserer jungen Mercedes Jahreswagen befinden sich bei Verkauf noch innerhalb der Herstellergarantie. Je nach Fahrzeug können darüber hinaus Möglichkeiten für eine Anschlussgarantie bestehen.

Eine Anschlussgarantie kann bestimmte Reparaturrisiken nach Ablauf der Herstellergarantie zusätzlich absichern. Welche Bauteile, Leistungen und Laufzeiten umfasst sind, richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

Mehr zur Neuwagenanschlussgarantie

Was tun, wenn nach dem Kauf ein Problem auftritt?

Sollte nach der Fahrzeugübergabe ein technisches Problem auftreten, melden Sie sich bitte zuerst bei uns. So können wir den Sachverhalt prüfen und das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

  1. Kontaktieren Sie Autohaus Perez und schildern Sie das Fehlerbild.
  2. Wir klären mit Ihnen, wie und wo das Fahrzeug geprüft werden soll.
  3. Die technische Ursache wird festgestellt und rechtlich eingeordnet.
  4. Liegt ein Sachmangel vor, erfolgt die weitere Abwicklung nach den gesetzlichen Regelungen; daneben können gegebenenfalls Garantieansprüche bestehen.
Hinweis für Kunden: Bitte beauftragen Sie bei einem möglichen Gewährleistungsfall nicht ohne vorherige Abstimmung eigenständig eine Reparatur. Der Verkäufer muss grundsätzlich Gelegenheit erhalten, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und gegebenenfalls Nacherfüllung zu leisten.

Gesetzlicher Hinweis zum Gewährleistungsrecht

Bei den auf dieser Seite beschriebenen Rechten handelt es sich um die gesetzlichen Vorgaben zum Gewährleistungsrecht innerhalb der Europäischen Union. Die folgende Abbildung ist die offizielle EU-Mitteilung zu diesem Thema.

EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Häufige Fragen zu Gewährleistung und Garantie

Wie lange gilt die Gewährleistung bei einem gebrauchten Fahrzeug?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren kann sie gegenüber Verbrauchern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf mindestens zwölf Monate verkürzt werden. Eine solche Verkürzung muss vor Vertragsschluss eigens mitgeteilt und im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.

Ist jeder Defekt innerhalb von zwölf Monaten automatisch ein Gewährleistungsfall?

Nein. Entscheidend ist, ob ein Sachmangel im gesetzlichen Sinne vorliegt. Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand, gilt beim Verbrauchsgüterkauf allerdings grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war – soweit diese Vermutung nicht mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

Ist Verschleiß von der Gewährleistung ausgeschlossen?

Normale alters- und laufleistungsbedingte Abnutzung ist grundsätzlich kein Sachmangel. Ob ein konkreter Defekt als normaler Verschleiß oder als Sachmangel zu bewerten ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Allein die Bezeichnung eines Bauteils als „Verschleißteil" entscheidet die Frage nicht.

Was gilt bei Software- oder Elektronikproblemen?

Auch Software- und Elektronikfehler müssen im Einzelfall beurteilt werden. Sie sind weder automatisch ein Gewährleistungsfall noch pauschal ausgeschlossen. Bei modernen Fahrzeugen mit digitalen Elementen können zudem gesetzliche Anforderungen an digitale Funktionen und erforderliche Aktualisierungen eine Rolle spielen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung, deren Umfang sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen richtet. Eine Garantie besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.

Kann ich bei Autohaus Perez eine Anschlussgarantie erhalten?

Je nach Fahrzeug können zusätzliche Garantie- oder Anschlussgarantiemöglichkeiten angeboten werden. Gerne prüfen wir für Ihr Wunschfahrzeug, welche Laufzeit und Absicherung möglich ist.

Was soll ich tun, wenn nach dem Kauf ein Fehler auftritt?

Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit uns auf und schildern Sie das Problem. Wir stimmen mit Ihnen die Prüfung des Fahrzeugs und das weitere Vorgehen ab. Eine Reparatur bei einem Dritten sollte bei einem möglichen Gewährleistungsfall nicht ohne vorherige Abstimmung beauftragt werden.

Verlängert sich die Verjährungsfrist nach einer Nachbesserung?

Für Verbrauchsgüterkäufe, auf die die seit 31. Juli 2026 geltenden Regelungen Anwendung finden, verlängert sich bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate. Vor der Nachbesserung bestehen außerdem besondere Informationspflichten des Unternehmers.

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